ARG Gastinger Umweltservice
Grabenlose Kanalsanierung für nicht begehbare Kanäle
Grabenlose Kanalsanierung für nicht begehbare Kanäle
Sanierungstechniken für Abwasserhausanschlüsse mit dem Flexoren-Relining-System
Der permanent wachsende Einsatz von Kunststoffrohren auf dem Gebiet der Sanierung von Hausanschluss- und Grundleitungen ist bis heute in Fachkreisen vergleichsweise wenig bekannt.
Dieser Bericht stellt die aktuelle Entwicklung einer Verfahrenstechnik für die Sanierung von Grundleitungen dar und bezieht sich dabei insbesondere auf dessen Einsatzmöglichkeiten und -grenzen.
Einleitung:
Eine zuverlässige Kanalisierung von Abwässern ist in Bezug auf den Umweltschutz sowie auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine wichtige Grundlage unserer Gesellschaft. Das allgemeine Durchschnittsalter sowie die Schadensquote unseres Abwassernetzes begründen einen erheblichen Handlungsbedarf zur Erneuerung, Sanierung und Instandsetzung unserer Kanalisation.
Erkenntnisse der "ATV" Abwassertechnischen Vereinigung zeigen, daß rund 20% der öffentlichen- und sogar 50% der privaten Kanalisation schadhaft sind. Die Folgen einer defekten Kanalisation bedeuten einerseits Infiltration, d.h. der Eintrag von Fremdwasser in einen Abwasserkanal. Dies führt zur Erhöhung der Abfluss-Summe und damit zur hydraulischen Überlastung der Abwasserreinigungsanlagen. Kostenerhöhungen und Umweltbelastungen sind die Folge. Weitere Folgeerscheinungen sind die Absenkung des Grundwasserspiegels und eine Hohlraumbildung im angrenzenden Erdreich mit weitreichenden baulichen Konsequenzen. Andererseits steht Exfiltration für den Eintrag von Abwasser in das Grundwasser, was eine hochgradige Umweltgefährdung bedeutet.
Von der Terminologie her werden die Leitungsbereiche in Grundleitungen, Anschlusskanälen und Haupt- bzw. Sammelkanäle unterschieden.
Die Grundleitung führt das Abwasser in der Regel dem Anschlußkanal zu. Diese Grundleitungen sind Leitungen, die im Erdreich oder in der Grundplatte des Gebäudes unzugänglich verlegt sind. Der Anschlußkanal ist zwischen dem öffentlichem Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. Reingungsöffnung auf dem Grundstück verlegt. Die Hauptkanäle, die im kommunalen Bereich als öffentliche Abwasserkanäle und in privaten oder industriellen Bereich als Sammelkanäle bezeichnet werden, führen das Abwasser zu den Kläranlagen.
Rechtliche Situation
Die Planung, der Bau und der Betrieb von privaten Abwasserkanälen ist in einer Vielzahl von technischen Normen, Arbeits- und Merkblättern geregelt. Ebenso greifen in diesem Bereich Gesetze und Verordnungen ein. Nachfolgend sind einige der wichtigsten Regelungen aufgeführt:
- Wasserhaushaltsrecht des Bundes (v.a. §7a und §18b WHG) und der Länder
- Strafrecht (§§ 324, 324a und 326 StGB)
- Baurecht (Landesverordnungen)
- Kommunales Abwassersatzungs- und Abgabenrecht
- Zivil- und haftungsrechtliche Vorschriften
- DIN – Vorschriften (z. B. DIN 1986 und DIN 4033)
- EN – Vorschriften (z. B. EN 752-5)
- ATV – Regelwerke
Des weiteren kommen in den einzelnen Ländern Eigen- und Selbstüberwachungsverordnungen zum Tragen.
In Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel seit dem 1.1.1996 die Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitung von Abwasser aus Kanalisationen im Misch- und im Trennsystem (SüwVKan) in Kraft gesetzt worden.
Diese Verordnung gilt sowohl für das öffentliche Kanalnetz wie auch für die privaten Abwasserleitungen von befestigten gewerblichen Flächen.
Instandhaltung
Für den Betroffenen kann nur das Ziel sein, dass der Anschlusskanal möglichst schnell und ohne großen Belästigungen und Einschränkungen wieder instandgesetzt wird. Sicherlich sollte auch die Kostenfrage nicht außer acht gelassen werden.
Die Vielzahl der Verfahrenstechniken resultiert aus der enormen Anzahl unterschiedlichster Schadensbilder im Abwasserkanal. Die ATV hat die vorhandenen Schadensbilder in den Merkblättern ATV-M143 T1 u. T2 zur einheitlichen Beschreibung und objektiven Beurteilung detailliert beschrieben.
Die Schadensobergruppen an Abwasserkanälen werden darin folgend definiert:
- Undichtigkeiten
- Abflusshindernisse
- Lageabweichungen
- Mechanischer Verschleiß
- Korrosionen
- Risse
- Rohrbrüche
- Einstürze
Da das Erscheinungsbild, Ausmaß und die Ursache der Schäden, aber auch die betrieblichen Anforderungen an den Kanal sehr unterschiedlich sind, kommt der richtigen Auswahl des einzusetzenden Verfahrens zur Schadensbehebung eine große Bedeutung zu.
Zur Auswahl einer Verfahrenstechniken sind die folgenden Randbedingungen zu berücksichtigen.
- Örtliche Situation
- Lage im Abwassernetz
- Art des Kanals
- Konstruktionsdetails
- Gegenwärtige und zukünftige Bedingungen im Kanal
- Gegenwärtige und zukünftige äußere Lasten
- Bisherige Maßnahmen zur Instandhaltung
- Zustand des Kanals
Kommt es nach der Analyse der schadhaften Kanalisation zu der Entscheidung, dass örtlich begrenzte Reparaturverfahren unzweckmäßig sind, so bietet sich neben der Erneuerung die Sanierung (Rehabilitation) zur Schadensbehebung an.
Reliningverfahren, die dem sanierten Kanal mit einem neuen tragfähigen Rohr im Rohr eine weitere 50jährige Lebensdauer bieten, sind häufig auch aufgrund der längeren Abschreibungszeiten für die Investition die wirtschaftlichere Verfahrenstechnik. Kunststoffrohre bieten sich demnach für die verschiedensten Verfahrensvarianten der Kanalsanierung an.
Für die Sanierung von Hausanschlusskanälen wird in den letzten Jahren verstärkt das Flexoren-Relining-System von Uponor eingesetzt. Im Folgendem wird das Rohr und die Verfahrenstechnik beschrieben.
Grabenlose Kanalsanierung für nicht begehbare Kanäle
(Durchmesser 125 bis 800 mm)
mit
FLEXOREN Inliner Rohrsystem HDPE